Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

A. Die „Augsburger Jobkiste“ unter Geschäftsführung von Robert Luhn vermittelt akademische und nicht akademische Arbeitskräfte.

B. Die „Augsburger Jobkiste“ garantiert nicht für die Güte der von der vermittelten Arbeitskraft erbrachten Arbeitsleistung. Ausgeschlossen ist eine Haftung für potentiellen Arbeitsausfall, ungenügende Arbeitsleistung, Absenz oder aus anderen Gründen.

C. Das Vertragsverhältnis zwischen der „Augsburger Jobkiste“ und Auftraggeber wird durch die erfolgreiche Vermittlung einer Arbeitskraft erfüllt.

D. Die „Augsburger Jobkiste“ haftet nicht für eine erfolgreiche Vermittlung von Arbeitskräften, insbesondere nicht für die Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Dies gilt sowohl im Verhältnis zu den Arbeitskräften als auch im Verhältnis zum Auftraggeber. Die „Augsburger Jobkiste“ haftet ebenfalls nicht, sollte im Rahmen Ihrer Tätigkeit ein Arbeitsverhältnis nicht zustande kommen.

E. Inkorrekte bzw. nicht vollständige Angaben seitens der vermittelten Arbeitskräfte sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber der „Augsburger Jobkiste“ schließen eine Haftung der „Augsburger Jobkiste“ aus. Die Überprüfung der vom Arbeitssuchenden gemachten Angaben obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

F. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit seitens der „Augsburger Jobkiste“ ist ausgeschlossen.

G. Die unbeeinträchtigte Verfügbarkeit der Internetübertragungswege steht außerhalb der Einflußnahme der „Augsburger Jobkiste“ . Die “Augsburger Jobkiste” kann daher nicht für die ununterbrochene Abrufbarkeit des Informationsangebotes im Internet gewähren. Bei von der “Augsburger Jobkiste” unverschuldeten Ausfällen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung der Mietpreise.

Zahlungsbedingungen

A. Rechnungsbeträge sind in vollem Umfang innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

B. Bei Zahlungsverzug erhebt die „Augsburger Jobkiste“ eine Mahngebühr, die in Form einer Zahlungserinnerung in Höhe von 3,- € zum fälligen Rechnungsbetrag addiert wird. Eine 2. Mahnung erfolgt in aller Regel nicht.

Honorarvereinbarungen

A. Die jeweils aktuelle Preisliste der „Augsburger Jobkiste“ bestimmt die Höhe der Vergütung bei Vermittlungsaufträgen und bei Publizierung von Stellenanzeigen . Durch Vertragsabschluß wird die Preisliste zum Inhalt des Vertrages. Der Arbeitgeber weist die Vergütung mittels eines Arbeitsvertrages oder einer Abrechnung nach.

B. Eine Provision ist vom Auftraggeber an die „Augsburger Jobkiste“ nach dem Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zu zahlen. Ein Fixpreis fällt bei der Veröffentlichung von Stellenanzeigen an. Es gilt jeweils die gültige Preisliste der „Augsburger Jobkiste“.

C. Von der Preisliste abweichende Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Augsburger Jobkiste“ über die Höhe der zu zahlenden Vergütung sind möglich, bedürfen aber der Schriftform.

D. Zur Ermittlung der Vergütung bei Vermittlungsaufträgen informiert der Auftraggeber die „Augsburger Jobkiste“ bei Vertragsabschluß mit der vermittelten Arbeitskraft über deren vorgesehene Wochenarbeitszeit, Beschäftigungsdauer und Entgelt. Sollten sich diese Angaben nachträglich ändern, ist die „Augsburger Jobkiste“ vom Auftraggeber darüber unverzüglich zu informieren. Dito ist die „Augsburger Jobkiste“ verpflichtend vom Auftraggeber in Kenntnis zu setzen, wenn sich bei der vermittelten Arbeitskraft innerhalb von 12 Monaten nach Arbeitsbeginn eine Anschlußbeschäftigung, Vertragsveränderung oder ein Positions-, Abteilungs- oder Stellenwechsel ergibt. Eine derartige Veränderung ist provisionspflichtig. Bei Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses oder einer freien Mitarbeit zwischen Auftraggeber und der von der „Augsburger Jobkiste“ vorgeschlagenen Arbeitskraft, ist in jedem Falle eine Provision fällig, unabhängig vom Arbeitsverhältnis, das zwischen Auftraggeber und der zu vermittelnden Arbeitskraft geschlossen wird. Auch bei Vermittlung von Arbeitskräften, die bei Drittunternehmen (z.B. Zeitarbeitsfirmen) angestellt sind, wird eine Provision in Höhe von 30 % eines Monatsbruttoverdienst fällig.

E. Sollte eine von der „Augsburger Jobkiste“ vermittelte Arbeitskraft an Dritte weitervermittelt werden, ist dies für den Weitervermittler provisionspflichtig und die „Augsburger Jobkiste“ ist vom Weitervermittler unverzüglich über Art und Umfang des neuen Arbeitsverhältnisses zu informieren.

Spezielle Bedingungen zur Vermittlung von Arbeitskräften

A. Der Auftraggeber beschreibt der „Augsburger Jobkiste“ die zu besetzende Stelle und das dafür erforderliche Anforderungsprofils möglichst detailliert.

B. Der Auftraggeber hat die Pflicht, die „Augsburger Jobkiste“ sofort zu informieren, sobald eine von der „Augsburger Jobkiste“ vermittelte Arbeitskraft die Arbeit aufnimmt.

C. Von der „Augsburger Jobkiste“ an den Auftraggeber übermittelte Bewerbungsunterlagen bleiben Eigentum der „Augsburger Jobkiste“, sind streng vertraulich zu behandeln, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und müssen an die „Augsburger Jobkiste“ zurückgegeben werden, wenn der Kandidat nicht eingestellt wird.

Datenschutzbestimmungen

A. Der Vertragspartner erklärt sich mit der elektronischen Speicherung und Weitergabe der der „Augsburger Jobkiste“ zur Verfügung gestellten Daten zum Zwecke der Personalvermittlung und Jobvermittlung einverstanden.

B. Auf Wunsch werden alle gespeicherten Daten gelöscht. In keinem Fall werden die Daten verkauft, vermietet oder an Unbefugte weitergegeben.

C. Der Vertragspartner akzeptiert diese Datenschutzbestimmungen.

Schlussbestimmungen

A. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Geschäftsbedingungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

B. Abwehrklausel: Alle Verträge unterliegen ausschließlich den AGB der „Augsburger Jobkiste“; andere Konditionen werden nicht Inhalt des Vertrages, auch wenn die „Augsburger Jobkiste“ ihnen nicht explizit widerspricht.

C. Wenn nicht ausdrücklich in diesen Bestimmungen geregelt, gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienstvertrag und die Arbeitsvermittlungsverordnung.

D. Der Vertragspartner erklärt sich durch seine Unterschrift mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für beide Vertragsseiten bindend.

F. Gerichtsstand für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Augsburg.

Augsburg, 1.07.2010 - „Augsburger Jobkiste“ ; Geschäftsführung: Robert Luhn

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